ABTREIBUNG als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung

Hört auf mich, ihr Inseln,
merkt auf, ihr Völker in der Ferne! Der Herr hat mich schon im Mutterleib berufen; 
als ich noch im Schoß meiner Mutter war, hat er meinen Namen genannt.

Jes 49,1

Auch der Schutz des Lebens gehört zur Bewahrung der Schöpfung.
Es ist ein Zeichen der Zeit, dass vor Kurzem das Europäische Parlament dem sogenannten Matić-Bericht zugestimmt hat, mit dem die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, „… Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse dafür aus dem Weg zu räumen.“
Wenn dies in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird, ist zu befürchten, dass Ärzte nicht mehr aus religiösen oder Gewissensgründen eine Abtreibung verweigern können ohne negativ sanktioniert zu werden.
Christliche Lebensrechts-Organisationen hatten bis zuletzt heftig dagegen protestiert.
Lesen sie hier weiter

Lassen Sie uns Augen und Ohren offen halten, was die einzelnen Parteien zu diesem sogenannten „Frauenrecht auf Abtreibung“ in ihren Wahlprogrammen sagen .

Für alle, die für den Schutz des Lebens beten wollen, wird am Samstag, den 11.09.21 wieder ein Pilgerspaziergang durch Stadtpark angeboten.
Die Plakate werden demnächst aufgehängt.

Barbara Stanetzek